Ausreise aus Österreich ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich.
Die Einreiseerlaubnis in das jeweilige Land muss ausdrücklich am Mietvertrag vermerkt sein. Bestimmte Fahrzeugtypen dürfen nicht ausreisen. Einreisen in alle ehemaligen Ost Länder und alle anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union sind generell verboten, ausgenommen sind Kroatien, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn, die Schweiz und die Nordischen Staaten. Nur durch Zahlung des angeführten Betrages ist die Ausreise gestattet.